Kinder haben Rechte, zum
Bespiel das Recht auf Schutz vor körperlicher, seelischer und verbaler Gewalt,
das Recht auf Partizipation oder das Recht auf Freizeit.
Als Jugendorganisation
ist es unsere Aufgabe, unsere Mitarbeiter*innen zu schulen, zu sensibilisieren
und klare Abläufe und Strukturen zu implementieren. Ein angemessener und gewaltfreier
Umgang mit Kindern und Jugendlichen ist uns wichtig. Mit einer
Kinderschutzrichtlinie geben wir diesen Anliegen einen klaren Rahmen
Seit 2013 gibt es im Alpenverein das Grundsatzpapier Prävention von Gewalt und Diskriminierung“ sowie das gleichlautende Magazin Drei D Special. Damit hat sich der Verein eine sehr gute inhaltliche Basis zum Thema geschaffen, die wir durch eine Kinderschutzrichtlinie mit konsequentem Blick auf Kinder und Jugendliche weiter vertiefen.
Das Grundsatzpapier "Prävention von Gewalt und Diskriminierung" wurde 2014 im Bundesausschuss beschlossen.
Der Praxisleitfaden wurde als reguläre Ausgabe des 3D Magazines gedruckt. Das Magazin ist auch als PDF erhältlich.
Seid ihr im Jugendteam mit dem Thema Kinderschutzvertraut? Habt ihr euch in der Sektion bereits damit befasst, wenn ja, wie?
Seid ihr im Jugendteam mit Grenzverletzung, Gewalt unter Kindern oder mit Gewalt von Erwachsenen an Kindern
konfrontiert gewesen? Wie seid ihr damit umgegangen? Was war schwierig, was wäre hilfreich gewesen?