Jahresbeitrag 2024 (Kalenderjahr) | € 69,00* |
Ermäßigte Jahresbeiträge werden unter folgenden Voraussetzungen angeboten:
Ehepartner/Lebenspartner eines Mitgliedes (Partner müssen in ein und derselben Sektion Mitglied sein) | € 53,00* |
Kinder/Jugendliche 0 bis 18 Jahre | € 26,00* |
Junior 19 bis 27 Jahre | € 53,00* |
Senior ab 65 Jahre | € 53,00* |
*) Bei den angeführten Mitgliedsbeiträgen handelt es sich um Mindestbeiträge. Alpenvereinssektionen mit ganztägig geöffneten Geschäftsstellen und erweitertem Serviceangebot können geringfügig höhere Mitgliedsbeiträge einheben. Bei Zusendungen ins Ausland wird eine Unkostenpauschale verrechnet.
Die Angabe des Alters bezieht sich auf jenes Kalender-/Beitragsjahr, indem das Mitglied den angegebenen Geburtstag feiert. Beispiel: wer im Jahr der Mitgliedschaft seinen 19. Geburtstag feiert (z.B. am 30.06.), fällt für dieses Beitragsjahr in die Kategorie „Junior“.
Für Menschen mit Beeinträchtigung, ab einem festgestellten Grad der Behinderung von 50 %, gilt der ermäßigte Beitrag von 26,- Euro.
Kündigung der Mitgliedschaft:
Die Mitgliedschaft wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und kann zum 31.12. eines jeden Jahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten - also bis zum 31.10. schriftlich gekündigt werden (siehe Sektionsstatuten). - Bitte melden Sie sich in diesem Fall rechtzeitig bei Ihrer Sektion.
Unter folgenden Voraussetzungen können Sie beitragsfreies Mitglied werden:
Für Kinder und Jugendliche in Ausbildung (Lehrlinge, Zivil- und Präsenzdiener, Studierende) ist die Mitgliedschaft mit vollem Versicherungsschutz bis 27 Jahre kostenlos, wenn beide Elternteile Alpenvereinsmitglieder sind. Dies gilt auch für Kinder von Alleinerzieher*innen. Voraussetzung ist, dass alle Familienmitglieder derselben Sektion angehören.
Die Beitragsfreiheit ist dann nicht mehr gegeben, wenn ein beitragsfreies Mitglied (Junior/Student) eine Ehe oder Lebensgemeinschaft eingeht.
Für Jugendliche ab dem 19. Lebensjahr muss ein Ausbildungsnachweis an die Sektion übermittelt werden, damit die Beitragsfreiheit gegeben ist.
Ab dem Stichtag 1. September eines Jahres können InteressentInnen die Alpenvereins-Mitgliedschaft für den Rest des Kalenderjahres kostenlos in Anspruch nehmen, wenn bei Eintritt der Mitgliedsbeitrag für das darauf folgende Vereinsjahr bezahlt wird. Analog dazu gilt die beitragsfreie Mitgliedschaft auch für Kinder im Sinne der „Familienermäßigung“.
In der Hauptversammlung vom 22. Oktober 2022 wurden folgende neuen Mitgliedsbeiträge beschlossen, die offiziell ab 01.01.2024 bzw. mit der "Septemberaktion 2023" gelten.
Die letzte Anhebung des Mitgliedsbeitrages stammt aus dem Beitragsjahr 2020 – nämlich von damals EUR 57,– auf EUR 62,–. Mit Beginn der „Septemberaktion“ werden die Mindestbeiträge nun ab dem Vereinsjahr 2024 für die Kat. A um plus EUR 7,– auf EUR 69,– und für die Kat. B (inkl. Junior-/Senior*innen) um plus EUR 5,– auf EUR 53,- angehoben.
Die restlichen Beitragskategorien wie Kinder/Jugendliche, Treue-/Ehren- und Gastmitglieder etc. werden ohne Erhöhung weitergeführt und bleiben unverändert.
Mit der Beitragsanpassung wird somit die bereits 2021 beschlossene zweckgebundene Hüttenumlage in der Höhe von EUR 2,50 bei A-Mitgliedern und EUR 1,50 bei B-Mitgliedern (inkl. Sen./Jun.) realisiert. Das bedeutet: Vom jeweiligen Mindestbeitrag werden die Hüttenumlage und der Versicherungsbeitrag abgezogen, bevor der restliche Betrag zwischen Sektionen und Hauptverein geteilt werden.
Somit entfallen von 7 Euro, 2,50 zweckgebunden für Alpenvereinshütten und 4,50 für den Kostenausgleich als Indexierung.